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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

  1. Allgemeines 

 

Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen einschliesslich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen, gelten ausschliesslich unserer nachstehenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese ausdrücklich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. An Angeboten, Leistungsbeschreibung und technischen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

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  1. Angebote | Preise

 

Mündliche sowie schriftliche Preisangaben verstehen sich immer in CHF exkl. MWST sowie exkl. Verpackungs- und Transportkosten. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Massgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mehrkosten infolge nachträglicher Anordnungen von Behörden gehen zu Lasten des Kunden.

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  1. Zahlungsbedingungen

 

Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Bei Aufträgen welche Montagearbeiten beinhalten (Projektaufträge) beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage. Für Verzugszeiten werden ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen verlangt. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegen-oder Garantieansprüchen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden können die Arbeiten zehn Tage nach erstmaliger Mahnung unterbrochen werden, bis die Zahlung erfolgt ist.

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  1. Lieferung

 

Die Lieferung erfolgt, ohne anderslautende Vereinbarung, in einer Sendung. Die Verpackungs- und Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Geliefert wird bis an Bordsteinkannte. 

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  1. Montagebedingung

 

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeigeführt sind sowie dass die erschliessungsmässigen, die versorgungsmässigen und die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. 

 

  1. Termine

 

Die vereinbarten Liefer-und Montagefristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Wir verpflichten uns, den Kunden bei Terminverschiebungen so rasch wie möglich zu informieren. Die Akustik Solutions GmbH kann Montagearbeiten zurückstellen oder unterbrechen, wenn die Verhältnisse eine einwandfreie Arbeit nicht zulassen. Verlangt der Kunde Massnahmen, um Verzögerungen zu minimieren, trägt er die Kosten. Bei Nichteinhalten der Lieferfristen oder Verzögerungen bei der Montage oder von anderen Leistungen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

  1. Prüfung und Abnahme von Montagen

 

Montagen werden nach ihrer Vollendung durch den Kunden und die Akustik Solutions GmbH gemeinsam geprüft. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt und beidseitig unterzeichnet. Treten keine wesentlichen Mängel zutage, gelten die Montage und, sofern sie durch Akustik Solutions GmbH geliefert wurden, die montierten Objekte als abgenommen. Mit der Abnahme gehen die montierten Objekte in die Obhut und Gefahr des Kunden über und die Verjährungsfrist beginnt zu laufen. Die Akustik Solutions GmbH kann bei grösseren Anlagen gestaffelte Abnahmen von Teilen der Montage verlangen.

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  1. Gewährleistung und Haftung

 

Ab Ablieferung beträgt die Garantiefrist (Verjährungsfrist für Mängel) ein Jahr, für Elektronik und Akustikelemente. Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn oder zur Verlängerung der Garantiefrist. Reklamationen über defekte oder falschgelieferte Ware nehmen wir nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich entgegen. Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Mängelrügen betreffend Montagen sind innert acht Tagen nach Entdeckung des Mangels zu erheben. Sie sind schriftlich anzubringen und zu dokumentieren. Andernfalls verwirken die Mängelrechte des Kunden. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile, natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemässer oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder Wartungsempfehlungen. Werden durch den Kunden oder durch von uns nicht autorisierte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt, gehen sämtliche Gewährleistungsansprüche unter. Die Haftung ist beschränkt auf den Bestellwert/Auftragswert. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie z.B. Betriebsausfall oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen ist ausgeschlossen. Eine allfällige Herstellergarantie richtet sich nach den entsprechenden Bedingungen und wird durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt. Wir behalten uns aber vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall bzw. Produktemangel vorliegt. Liegt ein Produktemangel vor, ist es primär Sache des Herstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder die Reparatur zu veranlassen. Verneint der Hersteller einen Produktemangel, behalten wir uns vor, eine Gewährleistung ebenfalls abzulehnen.

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  1. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Uznach SG. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Wir behalten uns vor, die AGB’s jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die aktuelle Version finden Sie unter www.akustik.solutions

 

Rapperswil-Jona im Juni 2020

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